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Mykonos: Kanzleramt zensiert Akten

Das Kanzleramt hat den entscheidenden Hinweis des BND, der zur Aufklärung des Mykonos- Attentats führte, noch vor Prozeßbeginn aus den Ermittlungsakten entfernen lassen. Dies sagte der Vorsitzende Richter Frithjof Kubsch gestern während des 23. Verhandlungstages. Hintergrund ist offenbar, daß die in dem schriftlichen Hinweis notierten Informanten des Geheimdienstes nicht bekannt werden sollen. In dem Prozeß geht es um die Erschießung von vier iranischen Oppositionellen in dem Restaurant „Mykonos“ am 17. September 1992. Die fünf Angeklagten werden beschuldigt, das Attentat im Auftrag Teherans verübt zu haben. Der BND hatte der Polizei kurz nach dem Anschlag den Hinweis gegeben, daß sich zwei mutmaßliche Tatbeteiligte in Rheine/Westfalen versteckt halten. Dort wurden dann die Angeklagten Youssef Amin und Abbas Rhayel festgenommen. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes sagte vor dem Kammergericht, er kenne zwar den Hinweis des BND, dürfe aber nicht darüber sprechen. Er bestätigte, daß der Geheimdienst die damalige Sonderkommission auf die Spur der Angeklagten gebracht habe.

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