in kürze SCHWANGERE ANGEKLAGTE : Mutterschutz gilt
Der vom Grundgesetz garantierte Schutz einer werdenden Mutter gilt auch für schwangere Frauen, denen wegen einer Straftat der Prozess gemacht werden soll. Gerichte müssen deshalb bei der Prozessterminierung Rücksicht auf die Schwangerschaft einer Angeklagten nehmen, entschied gestern das BVerfG (Az: 2 BvR 785/04). (afp)