: Mutterschaftsgeld für Entwicklungshelferin
Kassel (dpa) — Eine Entwicklungshelferin, die im Ausland schwanger wird, hat nach Rückkehr in die Heimat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mit diesem Urteil hat das Bundessozialgericht eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist diese Tätigkeit im Ausland eigentlich kein „Arbeitsverhältnis“, nach dem einer Frau Mutterschaftsgeld zustünde. Die Richter haben den Entwicklungsdienst nun einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen