: Mutter-Unterhalt verfällt bei Heirat
KARLSRUHE dpa ■ Ledige Mütter verlieren den Unterhaltsanspruch gegen den Vater ihres Kindes, sobald sie einen anderen Mann heiraten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Zwar räumt eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch unverheirateten Müttern in der Regel einen Unterhaltsanspruch für maximal drei Jahre nach der Geburt ein. Weil aber geschiedene Frauen bei einer Neuheirat gegen den Exmann keine Ansprüche wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes mehr haben, darf laut BGH für ledige Mütter nichts anderes gelten. Damit hob der BGH ein Urteil des OLG Stuttgart auf, das einer ledigen Mutter für drei Jahre Unterhalt zugesprochen hatte, obwohl sie inzwischen einen anderen Mann geheiratet hatte. Laut BGH gebietet der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz, geschiedene Mütter nicht schlechter zu stellen als ledige. (Az.: XII ZR 183/02)