■ Am Rande: Münchener Rück muß Anteile aufdecken
München (dpa) – Die Münchener Rück ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht rechtskräftig zu größerer Offenlegung ihrer Beteiligungen verurteilt worden. Der weltgrößte Rückversicherer muß nun Anteile mit einem Marktwert ab 100 Millionen Mark offenlegen, die am 30. Juni 1993 bestanden. Der Rechtsstreit war vom Würzburger Kleinaktionärsschützer Ekkehard Wenger eröffnet worden. Die Münchener Rück hatte sich gewehrt, da 100 Millionen „nur ein Bruchteil eines Promillewerts“ angesichts ihrer Kapitalanlagen von mehr als 100 Milliarden Mark darstellten.
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