: Motassadeq muss noch warten
Das Oberlandesgericht (OLG) will am 2. April über die Freilassung des Terrorverdächtigen Mounir El Motassadeq entscheiden. Das teilten die Gerichtspressestelle und die Verteidigung gestern mit. Das OLG hatte Motassadeq, hier bei seinem ersten Prozess mit den Verteidigern Hartmut Jacobi und Hans Leistritz, im Vorjahr wegen Beihilfe zu 3.066 Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil gegen den 29-Jährigen am 4. März aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Der BGH begründete die Entscheidung mit einer mangelhaften Beweiswürdigung des Hamburger Gerichts. Das OLG habe in dem Indizienprozess zu wenig berücksichtigt, dass die zentrale und möglicherweise entlastende Zeugenaussage des in den USA inhaftierten Terrorhelfers Ramzi Binalshibh nicht vorlag. TAZ/Foto: AP