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MoscheeBesuchStaatsanwaltschaft prüft Bußgeld

ITZEHOE | Die Weigerung eines Schülers aus Rendsburg in Schleswig-Holstein, eine Moschee zu betreten, beschäftigt zurzeit die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Der 13-Jährige war am 14. Juni dem Schulausflug seiner Erdkundeklasse aus weltanschaulichen Gründen ferngeblieben. Wegen des „Schulschwänzens“ sollten seine Eltern Bußgelder von je 150 Euro bezahlen. Weil sie dagegen Widerspruch einlegten, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit. Es werde entschieden, ob es zum Prozess kommt. (dpa)

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