: Mordvorwurf an Honecker
■ Jetzt auch Ermittlungen wegen Schießbefehls an der Mauer
Berlin (ap/dpa/taz) - Gegen Erich Honecker wird jetzt auch wegen Mordes ermittelt. Während einer Vernehmung teilte man dem 77jährigen ehemals Allmächtigen der DDR mit, daß der Grund dafür der Schießbefehl an der Mauer sei. Aus Kreisen der DDR-Generalstaatsanwaltschaft war zu erfahren, daß bereits im Juni deswegen Anzeige gegen ihn erstattet worden sei. Die persönliche Schuld Honeckers an den Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze solle so festgestellt werden, wurde betont. Bisher wurde gegen Honecker lediglich wegen Korruption ermittelt.
Nach den im Herbst 1961 begonnenen Aufzeichnungen der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter sind 192 Menschen dem Schießbefehl der DDR zum Opfer gefallen. Einige hundert Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Anklagebehörde leitete Ermittlungsverfahren auch gegen die sogenannten Todesschützen ein. Die Mehrzahl der Schützen ist aber bisher unbekannt geblieben.
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