piwik no script img

Archiv-Artikel

Mord ist kein Kündigungsgrund

MÜNCHEN afp ■ Mieter haben nach einem Urteil des Amtsgerichts München kein grundsätzliches Recht auf fristlose Kündigung ihres Mietvertrags, weil sich in ihrem Haus oder der Wohnung in früherer Zeit ein Mord ereignet hat. Nach der gestern veröffentlichten Entscheidung muss der Vermieter auch nicht über eine entsprechende Vorgeschichte informieren. Ein Mord sei keine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ eines Hauses, urteilte das Gericht. Zudem falle die Bewertung der Vorgeschichte in den Bereich des persönlichen Empfindens, das rechtlich nicht zu bewerten sei. Einen Tag nach der Übergabe der Wohnung erfuhren die Mieter, dass dort zwei Jahre zuvor ein Mann seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen hatte. Darauf kündigten sie fristlos, jetzt müssen sie nachträglich drei Monatsmieten zahlen. (452 C 33861/03)