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Molotow-Cocktail-Prozess gegen Yunus und RigoStaatsanwalt plädiert für lange Haftstrafen

Plädoyers im Fall Yunus K. und Rigo B.: Staatsanwalt hält an Vorwurf des versuchten Mordes wegen eines Brandsatzwurfes am 1. Mai fest und fordert Haft. Die Verteidigung will einen Freispruch. Urteil am Donnerstag.

Er blieb bis zum Schluss dabei: Hier stünden die richtigen Täter vor Gericht, verkündete Oberstaatsanwalt Ralph Knispel am Mittwoch in seinem Plädoyer. Vier Jahre und neun Monate Haft nach Jugendstrafrecht forderte er für den 20-jährigen Yunus K., ein Jahr weniger für den 17-jährigen Rigo B. Beide hätten sich mit einem Molotowcocktailwurf auf Polizisten am 1. Mai des versuchten Mordes schuldig gemacht. Seit September wird gegen die Schüler vor dem Landgericht verhandelt. Sie bestreiten die Tat.

Im Gegensatz zu den Entlastungszeugen seien die Aussagen dreier Polizisten, der Hauptbelastungszeugen, überzeugend, so Knispel. Die Beamten hatten behauptet, Yunus K. und Rigo B. bei der Tat gesehen und bis zur Festnahme ununterbrochen verfolgt zu haben. Dass alle drei, "sehr erfahrenen" Polizisten einer Verwechslung erlegen waren, sei nicht glaubhaft, begründete der Staatsanwalt. Der Brandsatz sei eine potenziell tödliche Waffe und der Wurf galt eindeutig Polizisten. Auch wenn diese verfehlt wurden, habe deshalb die Anklage des versuchten Mordes Bestand, so der Oberstaatsanwalt. Hinzu käme bei Yunus K. eine "schädliche Neigung", da dieser einschlägig vorbestraft sei - für einen Flaschenwurf in der Walpurgnisnacht 2007, den der 20-Jährige bestreitet.

Verteidiger Ulrich von Klinggräff bezeichnete das Plädoyer Knispels als "plumpen Versuch, die haarsträubenden Geschehnisse dieses Prozesses zu bagatellisieren". Die Anwälte forderten Freispruch. Die Aussagen der Polizisten seien widersprüchlich, eine ununterbrochene Beobachtung unmöglich gewesen. Zudem gebe es keine belastenden, sondern nur entlastende Beweise gegen die Angeklagten. Die Ermittlungen aber seien "einseitig, schlampig und voreingenommen" gewesen. Dies hätten auch die Richter zu lange ignoriert. Sie habe Sorge gehabt, ob ihr Mandant das Verfahren überlebt, sagte Yunus K.s Verteidigerin.

Auch Knispel räumte "Defizite" im Verfahren ein. Diese hätten aber keinen Zweifel amTatverdacht genährt. Das Prozessverhalten der Verteidigung bezeichnete er als "teils unanständig und würdelos". Am Ende sprach Yunus K. Als "Bauernopfer" fühle er sich. "Ich hoffe", appellierte K. an die Richter, "dass Sie diesem Alptraum ein Ende machen und uns freisprechen." Am heutigen Donnerstag fällt das Urteil.

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1 Kommentar

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  • B
    B.Obachter

    Zu der Widererkennung durch Polizeibeamte eine Ware Begebenheit:

    Am 5.10.2009 hatten Aktivisten den Förderturm auf dem Gelände des Erkundungsbergwerkes in Gorleben besetzt.

    Ein "szenekundiger" höherer Polizeibeamter sprach die Aktivisten von unten freundlich mit Namen an: "Herr H. diesmal gar nicht auf der Schiene?" (Damit meint er die Eisenbahnstrecke, auf der die Castoren nach Dannenberg rollen)

     

    Der Beamte kennt den H. seit über 10 Jahren von vielen Demos und Aktionen persönlich. Er hat persönliche Gespräche mit H. geführt. H. ist bekannter Aktivist, hat z.b. mehrere Demos angemeldet und "geleitet".

     

    H. hat wenige Monate vorher spektakulär eine Eisenbahnbrücke beklettert:

    http://media.de.indymedia.org/images/2008/11/233536.jpg es existieren viele Fotos vom H. in Polizeiakten.

    Dieser Polizeibeamte hat es sich zur Gewohnheit gemacht den H. auf Demos persönlich zu begrüßen. Wie Fotos:

    http://media.de.indymedia.org/images/2009/10/262709.jpg beweisén, war die Sicht gut, es war taghell. Der Beamte hätte selbstverständlich geschworen, den H. sicher erkannt zu haben.

    NUR: Der Aktivist am Turm war nicht der H. sondern ein viel jüngerer Mensch der Be.

    H. war gar nicht vor Ort.

    Für den Vorfall, gibt es mindestens vier Zeugen u.a. den Be. der es lustig fand, mit dem H. verwechselt worden zu sein.

     

    Jedes anderer Urteil als ein Freispruch für Yunus und Rigo wäre ein Skandal.