: Möbelhändler zerknirscht
HILDESHEIM ddp/dpa ■ Die Verwendung von Nazi-Namen für Möbel hat kein gerichtliches Nachspiel. Der Verkauf einer Polstergarnitur „Adolf“ und einer Anbauwand „Rommel“ sei zwar „geschmacklos und eine Entgleisung“, aber nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft. Die Jüdische Gemeinde Niedersachsen erwägt eine Anzeige gegen den Geschäftsführer des Hildesheimer Möbelhauses. Der entschuldigte sich bei der Jüdischen Gemeinde und will ihr eine Spende überreichen. „Wie das passieren konnte, wissen wir selbst nicht“, so der Anwalt des Möbelhauses. Nazi-Tendenzen, wie durch die Werbung angedeutet, hege der Eigentümer nicht. Bürgermeister Machens bleibt skeptisch: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Geschäftsmann derartige Aussagen einfach übersieht.“
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