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Modul-Hilfe

Nach der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes können Behinderte ins Heim eingewiesen werden, wenn diese Einweisung „zumutbar“ und die Hilfe zu Hause zu teuer ist. Die ambulanten Leistungen durch einen Assistenten werden per „Modulsystem“ abgerechnet: Jede Dienstleistung wird gesondert bezahlt. Die Behinderten wehren sich dagegen, weil ihre Freiheit eingeschränkt werde und das Modulsystem unrealistisch sei. Nur wem ein täglicher Hilfebedarf von mehr als sieben Stunden bescheinigt wird, erhält die Hilfe pauschal. Für den Einkauf inklusive Planung und Einräumen stehen zum Beispiel zweimal pro Woche 24 Minuten zu. Für die Pflege der Fingernägel sollen 12 Minuten reichen, für die Haarwäsche 25 Minuten. Manche Hilfeleistungen wie das Reichen der Medikamente wurden schlicht vergessen.

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