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Archiv-Artikel

in kürze ALG-II-BEZIEHER Mobil unter 5.000 Euro

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen ihre Autos oder Motorräder behalten, wenn der Schätzwert unter 5.000 Euro liegt. Das gilt auch für die erwerbsfähigen Angehörigen im Haushalt, berichtet der Auto Club Europa. Falls das Kfz noch durch einen Kredit finanziert werde, könne auch dies im Einzelfall berücksichtigt werden. (ap)