■ Mit der Sozi auf du und du: Auszüge aus dem „Sachleistungskatalog“
Im Sinne der Gleichberechtigung, so findet die Sozialsenatorin Hilde Adolf, sollen Frauen wie Männer im Jahr zu ihrer Sozialhilfe von 547 Mark monatlich eine Bekleidungspauschale von 600 Mark bekommen. Was das für einen Mann bedeuten könnte, hat das Sozialressort ausgerechnet: Jedes Jahr ein paar Halbschuhe (60,-), alle vier Jahre einen Winter- und einen Sommer-Mantel (320,-), 105 Mark pro Jahr für Hosen, alle zwei Jahre ein Sakko für 90 Mark, alle drei Jahre eine Strickjacke für 45 Mark, 42 Mark für sieben Unterhosen im Jahr, der Schlafanzug muß zwei Jahre reichen (45,- p.a.), für Winterschuhe gibt es alle vier Jahre 100 Mark. Und so weiter.
Wenn ein Sozialhilfe-Empfänger eine neue Wohnung einrichten muss, kann er zusätzlich einen „einmaligen Zuschuss“ für den Toilettensitz beantragen, der bleibt mit maximal 25 Mark kalkuliert. Der Spiegel im Bad darf nach wie vor 15 Mark kosten, die Stange für den Vorhang („U-förmig“) 40 Mark.
Das Kinderbett ist für die Stadt billiger geworden, es darf ab 1. Oktober 100 Mark kosten, bisher 120 Mark. Ein Winterfuß-Sack bleibt mit 60 Mark in die Liste. „Diese Leistungen sind rechtzeitig vor dem Geburtstermin (i.d.R. bis zu acht Wochen vorher) zu bewilligen“, heißt es in dem „Sachleistungskatalog“ des Amtes für soziale Dienste. Allerdings nur bei der Geburt des ersten Kindes – beim zweiten Kind „je nach Einzelfall“.
„Weitere Bedarfe sind mit der Bekleidungspauschale abzudecken“, heißt es weiter. Allerdings gilt für Neugeborene nicht die sonst auch für Kinder übliche Wartezeit von sechs Monaten, bis der Anspruch auf die Bekleidungspauschale von 45,50 im Monat einsetzt.
K.W.
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