■ Mit der EG-Steuerung auf du und du: Harmonie beim alkoholfreien Bier
Bonn(taz/dpa) — Für Zigarettenpapier, Schnupf- und Kautabak sowie für Schmierstoffe wird Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) ab dem 1. Januar keine Steuern mehr in seiner Kasse vorfinden. Auch alkoholfreies Bier wird ab Januar nicht mehr mit der Biersteuer belegt. Mehreinnahmen bescheren hingegen die KonsumentInnen von üblichem Pils und Exportbier, das eine Stammwürze um die 11 Prozent hat. Die Verhinderung von Alkoholismus ist aber hierdurch nicht zu erwarten: pro Liter klingeln 3 Pfennig mehr im Steuersäckel.
Ursache der Einnahmenkorrekturen sind die EG-Binnenmarkt-Verträge. Sie schreiben vor, daß mit dem Startschuß am 1. Januar 1993 fast alle Verbrauchssteuern in den Mitgliedsländern angeglichen sein müssen. Gestern beschloß das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf für ein Verbrauchssteuer-Binnenmarkt-Gesetz. Nur die Höhe der deutschen Kaffeesteuer darf auch künftig von der Bundesregierung festgelegt werden.
Waigel meinte anläßlich der Absegnung, mit der nationalen Umsetzung von EG-Beschlüssen „schaffen wir die Grundlage dafür, in Deutschland auf Grenzkontrollen ab 1. Januar 1993 verzichten zu können“.
Das gesamte Verbrauchssteuerrecht in der EG wird damit auf Mineralöl, Tabak und alkoholische Getränke konzentriert, deren Steuersätze laut Waigel auch künftig „weitgehend dem heutigen Stand“ entsprechen werden. Nachdem sicher ist, daß die deutschen KonsumentInnen ab Anfang nächsten Jahres einen Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent berappen müssen und nicht mehr, wie bisher, 14 Prozent, bleiben als offene Fragen in punkto EG- Steuerharmonie nur noch die Vorbehalte Frankreichs zur allgemeinverbindlichen Einführung einer Weinsteuer und zur Besteuerung von Schnittblumen übrig.
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