■ Mit dem Reiserecht auf du und du: Verbraucherschutz
Berlin (taz) – August 1993: Tausende Urlauber sitzen in den USA fest. Ihr Reiseunternehmen, das Frankfurter Unternehmen MP Travel Line, kann die Rückflüge nicht bezahlen. MP Travel Line meldet Konkurs. Die Urlauber, die ihren Zwangsurlaub in Florida beenden wollen, müssen nun auf eigene Kosten heimreisen. Dabei sollte ein entsprechender Versicherungsschutz der Urlauber bei Konkurs des Reiseunternehmens längst deutsches Recht sein. Eine EG-Verordnung sichert Urlaubern bei Firmenkonkursen wie bei der MP Travel Line die Rückreise und die Erstattung für nicht erbrachte Leistungen zu. Doch die Bundesregierung hatte es versäumt, diese EG-Pauschalreiserichtlinie zur Insolvenzabsicherung der Reiseunternehmen zum 1.Januar 1993 in deutsches Recht umzusetzen, wie es die EG gefordert hatte.
Die Politiker ließen sich vom Konkurrenzgerangel der Veranstalter in die Defensive treiben. Große und kleine Unternehmen stritten sich um die Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher erhob im Januar 1994 Klage gegen die Bundesregierung. Wegen versäumter Umsetzung der Reiserichtlinine soll nun der Staat für die Entschädigung der Geprellten haften. Gestern beriet nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Staatshaftung. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Die Bundesregierung hat die EG-Pauschalreiserichtlinien zum Schutz der Verbraucher im Juni 1994 schließlich gesetzlich verankert. Und sich fürderhin gegen ähnliche Fälle auch selbst geschützt: Denn die Konkurrenz auf dem Reisemarkt führt nur allzuoft in den Konkurs. Edith Kresta
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