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Mit dem Koalitionsvertrag auf Du und Du„Flächenverbrauch muß teuer werden“

■ Kleingärten keine Ausgleichsflächen

In loser Folge versucht die taz zur Aufklärung undeutlicher Koalitionsbeschlüsse beizutragen. Heute geht es um einen Passus aus dem Bereich Naturschutz: „Im Rahmen einer Ausgleichsabgabenverordnung sind pauschalisierte Berechnungen für Eingriffe im Innenbereich zu realisieren. Außerdem soll geprüft werden, ob Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch in Kleingärten realisiert werden können.“ Martin Rode ist Mitarbeiter des Bremer BUND.

taz: Kann man Ausgleichsmaßnahmen überhaupt pauschalieren?

Martin Rode: Die bisherige Regelung hat sich vor allem bei großen Eingriffen außerhalb der Siedlungsbereiche bewährt und soll offenbar auch nicht angetastet werden. Das ist positiv.

Auch die vorgesehene Einführung einer Geldabgabe für Eingriffe im Innenbereich – wenn zum Beispiel neue Häuser gebaut werden – ist als Vereinfachung des Verfahrens im Grundsatz zu begrüßen. Denn eine Vielzahl von kleinen Baumaßnähmchen mit einem Flickenteppich ökologischer Maßnähmchen zu kompensieren, ist nicht sinnvoll.

Lieber ein großes Biotop als hundert kleine Tümpel?

Ja, denn kleine Biotope werden in der Stadt sowieso immer wieder entstehen. Vernünftige Stadtplanung macht das von sich aus. Da ist es sinnvoller, gezielte Ausgleichsmaßnahmen im Außenbereich größer zu gestalten oder auch mal einen ganzen Park neu anzulegen – oder Wildniszonen für Kinder.

Könnten solche größeren Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb der Landesgrenze sein?

Grundsätzlich sollte das vermieden werden, weil es dazu führt, daß der Druck, Fläche zu sparen, geringer wird. Es ist dringend erforderlich, daß wir in Zukunft weniger Flächen verbrauchen.

Gibt mit der pauschalierten Ausgleichsabgabe auch ein Problem?

Ja, die Frage, wie die Pauschale gewählt wird. Die darf natürlich kein mickriges Handgeld sein. Der Flächenverbrauch muß dadurch richtig teuer werden. Außerdem ist die Begrenzung auf den Innenbereich nicht klar. Das muß so definiert werden, daß die ausgefransten Stadtränder und wuchernde Siedlungen am Ende nicht als Innenbereich deklariert werden.

Die Koalition will Ausgleichsmaßnahmen künftig auch in Kleingärten schaffen. Geht das überhaupt?

Das geht nur in der Form, daß in den Kleingartengebieten Tümpel, Hecken usw. angelegt werden. Wie es aber hier gedacht ist, daß die Anlage der Kleingärten selber als Ausgleichsmaßnahme deklariert wird, das ist nicht zulässig.

Warum nicht?

Der Naturhaushalt läßt sich nicht dadurch stärken, daß auf einer Wiese mit Sumpfdotterblumen Kleingärten angelegt werden, in denen dann Fichten einen hochgedüngten Golfrasen einfassen.

Und wie wäre es mit Kleingartengebieten als Bauland im Grünen?

Auch Kleingärten haben eine wichtige Funktion als Grün- und Erholungszone. Wir müssen dazu kommen, möglichst viele Grünzonen zu erhalten und so flächensparend wie möglich zu bauen. Ase

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