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■ Mit dem Finanzausgleich auf Du und DuSüd-Nord-Umschichtung

Der von Bundesfinanzminister Stoltenberg vorgelegte und vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf für den Länderfinanzausgleich sieht vor: Der Bund begrenzt seine Zuweisungen an die Länder auf 1,78 Milliarden DM (im vergangenen Jahr vergab er 1,67 Mrd.) Die Förderabgaben auf Erdöl und Erdgas werden nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll in den großen Topf geworfen. Grunderwerb–, Feuerschutz– und Spielbankabgaben werden zu 60 (bisher 50) Prozent einbezogen. Die Hafenlasten im Norden werden stärker berücksichtigt. Das bedeutet im einzelnen (im Vergleich zur bisher gültigen Regelung): für NRW plus 339 Mio. DM, Bremen plus 182 Mio., Saarland plus 80 Mio., Hessen plus 39 Mio., Hamburg plus 38 Mio., Schlesw.–Holst. plus 21 Mio., Bayern minus 321 Mio., Nieders. minus 250 Mio., Rh.–Pfalz minus 65 Mio., Bad.– Württbg. minus 58 Mio.

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