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■ Mit Zahnersatz auf du und duNichts zu beißen

Nürnberg (taz) – Seit Anfang 1997 bekommen Kinder und Jugendliche, die nach 1978 geboren wurden, bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse keine Zuschüsse mehr für Zahnersatz. Und zahnlos lächeln, da sind sich die meisten Eltern einig, sollen ihre Jüngsten denn doch nicht. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es deshalb inzwischen Dutzende von Tarifen für eine Zusatzversicherung – mal in Kombination mit anderen Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, mal ohne.

Besonders billig erscheinen auf den ersten Blick Tarife für Säuglinge und Schulkinder, die nur wenige Mark im Monat kosten. Entscheidend ist, wie hoch der Erstattungssatz im Versicherungsfall ist. Die meisten Anbieter liegen bei 50 bis 60 Prozent. Bei den angeblich so günstigen Tarifen handelt es sich um Angebote mit Beitragssprung, das heißt, die sehr niedrigen Einstiegskonditionen werden kräftig erhöht, wenn der Jugendliche das 16., 20. oder 21. Lebensjahr erreicht. Teurer von der ersten Prämie an sind die Tarife ohne Beitragssprung. Sie bleiben dafür stabil, wenn die Kinder älter werden.

Bei allen Überlegungen sollten Eltern berücksichtigen, daß die gesetzlichen Krankenkassen auch weiterhin die Kosten für Zahnersatz bei Unfällen sowie schweren und unvermeidbaren Krankheiten übernehmen. Von Gesundheitsminister Seehofers Sparmaßnahmen ebenfalls nicht betroffen sind die gerade bei Kindern oft notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnklammern. Verbraucherschützer raten daher in vielen Fällen auf die Zahnersatz-Zusatzversicherung getrost zu verzichten.

Zwar schätzt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Kosten für Zahnersatz im Laufe eines Menschenlebens auf durchschnittlich 20.000 Mark. Doch der Großteil fällt erst im Rentenalter an. Bis dahin haben auch junge Menschen noch genügend Zeit, um Geld für die erste Brücke oder Krone zurückzulegen. Mit dem Eintritt ins Berufsleben können sich die dann 16- oder 18jährigen Gedanken über eine Zusatzversicherung machen. Wenn sie selbst versicherungspflichtig werden, nehmen die privaten Krankenversicherer Antragsteller zwölf Monate lang ohne Gesundheitsprüfung auf. Horst Peter Wickel

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