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■ Mit US-Sanktionen und WTO auf du und duKlasse Krisenstab

Genf (taz) – Der Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), Renato Ruggiero, hat gestern einen neuen Anlauf genommen, den Streit zwischen den USA und der EU über das sogenannte Helms- Burton-Gesetz zu schlichten. Ruggiero berief die Mitglieder des dreiköpfigen Streitschlichtungsausschusses, der über die Klage der EU gegen die Gesetzgebung der USA entscheiden muß.

Als Schlichter berief Ruggiero den ehemaligen Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), Arthur Dunkel; den Neuseeländer Tommy Woodfield sowie Tommy Koh aus Singapur, der 1991 als möglicher Nachfolger des damaligen UNO-Generalsekretärs Pérez de Cuellar im Gespräch war.

Die hochkarätige Besetzung des Schlichtungspanels unterstreicht die enorme Bedeutung, die der Fall Helms-Burton für die WTO hat. Kein anderes der 66 Streitschlichtungsverfahren, die seit Gründung der WTO angestrengt wurden, birgt so viel politischen Sprengstoff.

Das Helms-Burton-Gesetz sieht Sanktionen der USA gegen ausländische Firmen vor, die Handel mit Kuba treiben. Besonders betroffen sind die 15 EU-Staaten, Kanada und Mexiko. Auch über diese Länder hinaus herrscht unter den WTO-Mitgliedern Konsens, daß die US-Gesetzgebung ein Verstoß gegen multilaterale Handelsvereinbarungen und darüber hinaus gegen das Völkerrecht ist.

Die Clinton-Regierung ficht das nicht an. Sie erkennt die Zuständigkeit der WTO nicht an. Der Grund: Das Helms-Burton- Gesetz sei gar keine handelspolitische, sondern eine außenpolitische Maßnahme, erforderlich im Interesse der „nationalen Sicherheit“ der USA.

Eigentlich sehen die WTO- Regeln vor, daß sich im Konfliktfall Kläger und Beklagter innerhalb einer festgelegten Frist auf die Zusammensetzung des Streitschlichtungspanels verständigen. Doch die USA hatten im Vorfeld von Ruggieros Entscheidung die Teilnahme an den Beratungen boykottiert. Viele WTO-Mitglieder sehen darin die Arroganz einer Großmacht, die sich nicht an völkerrechtliche Verpflichtungen hält. Andreas Zumach

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