■ Mit Entwicklungshilfe auf du und du: Zweierlei Maß
Der Eingriff in den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) ist im internationalen Vergleich noch relativ geringfügig: Der Gesamthaushalt für 1996 ist um rund 150 Millionen Mark auf 8,1 Milliarden Mark gekürzt worden. Nachdem die deutschen Entwicklungsleistungen im Jahr 1990 immerhin noch 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts betragen haben, sind es jetzt nur mehr 0,32 Prozent – etwa 100 Mark pro Einwohner im Jahr. Die Staatengemeinschaft hatte jedoch in der UNO proklamiert, 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes für die Entwicklungszusammenarbeit auszugeben.
Insgesamt 57 Länder bekommen zur Zeit Mittel aus Deutschland. Die größten Empfänger sind Indien, China, Ägypten, Türkei, Indonesien, Pakistan, Bangladesch, Vietnam, Tansania und Marokko. Die großzügige Hilfe für Staaten wie China, Indonesien oder die Türkei zeigen, daß bei den Vergabekriterien mit zweierlei Maß gemessen wird.
„Achtung der Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen, Rechtsstaatlichkeit, marktorientierte soziale Wirtschaftsordnung und Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns“ in den Empfängerländern sollen den Erfolg der Entwicklungszusammenarbeit sichern helfen. Wirtschaftlich bedeutende Staaten sehen sich jedoch weit weniger strengen Anforderungen gegenüber als kleinere Staaten.
Der Maßstab, nach dem die Armutsbekämpfung durch das BMZ finanziert wird, ist zur Zeit heftig umstritten zwischen dem Ministerium und den regierungsunabhängigen Hilfswerken. Das BMZ veröffentlichte dazu folgende Zahlen: Zwar sei es zutreffend, daß nur 24,8 Prozent der Mittel in die ärmsten Länder der Erde fließen. Wenn man jedoch das Budget nicht nach Ländern, sondern nach Sektoren aufteilt, so wird die Hälfte aller Mittel für die Befriedigung von Grundbedürfnissen bereitgestellt.
Immerhin mit 791 Millionen Mark, also fast 10 Prozent seines Budgets, unterstützt das BMZ die Arbeit der privaten NGOs. Uwe Kerkow
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