■ Mit Entschädigung auf du und du: Milliarden für die Opfer
In der Debatte um die Entschädigung von Nazi-Opfern werden oft mehrere Ansprüche vermischt. Zu unterscheiden ist zwischen der Rückgabe von persönlichen Vermögenswerten wie Bankkonten oder Versicherungspolicen und der Forderung nach Auszahlung des Lohns für Zwangsarbeit sowie Entschädigung für erlittenes Leid. Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher insgesamt etwas mehr als 100 Milliarden Mark für die „Wiedergutmachung“ der Nazi-Verbrechen aufgebracht. Die meisten Unternehmen haben Schadensersatzforderungen bisher mit Hinweis auf diese staatliche Regelung abgewiesen. 1956 wurde im Bundesentschädigungsgesetz (BEG) festgelegt, daß Todesfälle hauptsächlich durch Renten an Hinterbliebene entschädigt werden. Für Gesundheitsschäden wurden Renten und medizinische Behandlung finanziert, für „Freiheitsschäden“ 150 Mark pro Hafttag gezahlt. Bis 1965 waren knapp drei Millionen Ansprüche anerkannt worden, jeder achte Geschädigte mußte aber vor Gericht ziehen. Das BEG galt nur für solche Opfer, die bis 1952 in die BRD gezogen waren oder die 1937 im Deutschen Reich gelebt hatten. Die meisten ausländischen Zwangsarbeiter, die jetzt Entschädigung verlangen, fielen nicht darunter.
Die Bundesrepublik zahlte etwa eine Milliarde Mark an westliche Staaten und etwa vier Milliarden Mark an den Staat Israel und die Jewish Claims Conference (JCC). Ansprüche aus Osteuropa wurden während des Kalten Krieges nicht befriedigt. Anfang der 80er Jahre stellte die Bundesregierung 100 Millionen Mark für einen Härtefonds zugunsten nichtjüdischer Verfolgter bereit. Weitere 400 Millionen Mark flossen in einen von der JCC verwalteten Härtefonds für jüdische Verfolgte, die nicht die Voraussetzungen aus dem BEG erfüllten. Um diesen Fonds rankt sich einer der größten Skandale in der Geschichte der jüdischen Organisationen. Der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland und JCC- Vizepräsident, Werner Nachmann, zweigte aus den Zinserträgen 30 Millionen Mark ab. Außerdem verbuchte die JCC elf Millionen Mark zuviel an Verwaltungskosten. jof
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen