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■ Mit EFTA und EWR auf Du und DuSchweizer Sorgen

Genf (taz) – Was wird aus der Europäischen Freihandelszone EFTA, wenn die Eidgenossen beim Volksentscheid am nächsten Sonntag gegen einen Beitritt ihres Landes zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR stimmen, zu dem sich die sieben EFTA- und die zwölf EG-Staaten künftig zusammenschließen wollen. Die Befürworter des Beitritts prophezeien den baldigen Untergang der 1960 gebildeten Freihandelszone. Denn ihre Mitglieder Österreich, Norwegen, Schweden und Finnland haben den Beitritt bereits parlamentarisch abgesegnet. Das Parlament Islands dürfte diesen Schritt Mitte Dezember vollziehen. Volksentscheide finden in diesen fünf Staaten – anders als in der Schweiz und in Lichtenstein – nicht mehr statt.

Die Gegner eines EWR- Beitritts in diesen beiden Staaten behaupten hingegen, mit einem Nein zum EWR ändere sich überhaupt nichts. Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte.

Sollten die Stimmbürger der Schweiz, sowie dann wahrscheinlich auch ihre Lichtensteiner Nachbarn eine Woche später, die EWR-Mitgliedschaft tatsächlich ablehnen, bliebe formal zunächst einmal alles beim alten. Die beiden Staaten blieben EFTA-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Die neben dem EFTA-Gründungsvertrag inzwischen über 130 Abkommen zwischen den sieben Mitgliedsländern würden von einem Nein zum EWR nicht tangiert. Dasselbe gilt für bestehende bilaterale Verträge zwischen einzelnen Staaten der EFTA und der EG. Auch die Freihandelsabkommen, die die sieben EFTA-Staaten bereits mit der Türkei, Israel und der CSFR abgeschlossen haben, sowie die, die sie am 11. Dezember mit Polen und Rumänien unterzeichnen wollen, blieben unberührt von der Frage eines EWR- Beitritts. Die Neinsager unter den EFTA-Staaten könnten allerdings nicht an den Erleichterungen beim freien Verkehr von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital teilhaben, die die EG-Staaten den EFTA- Ländern im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeräumt haben. Und sie blieben auch ausgeschlossen von den neuen europäischen Institutionen, die laut EWR-Vertrag eingerichtet werden sollen. Überdies dürfte die EG Anträge von EWR-Ländern auf Vollmitgliedschaft in der Zwölfergemeinschaft vorrangig vor entsprechenden Wünschen von Nicht-EWR-Mitgliedern erfüllen. Dies alles, so wird in der Genfer EFTA-Zentrale befürchtet, würde mittelfristig zwei Klassen von EFTA-Mitgliedern schaffen und langfristig zum Auseinanderfallen des Freihandelsbündnisses führen. Andreas Zumach

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