piwik no script img

Missbrauchs-DebatteRunder Tisch will schnelle Ergebnisse

Der Runde Tisch gegen sexuellen Missbrauch von Kindern hat seine Arbeit aufgenommen. Die erste Sitzung war "ermutigend", meint die Justizministerin. Schwierig werde die Entschädigung der Opfer.

Bis Jahresende wollen die drei Ministerinnen ein Zwischenergebnis vorlegen. Bild: dpa

BERLIN reuters/dpa | Der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch will zügig zu konkreten Ergebnissen kommen. Die Unterarbeitsgruppen sollen im Mai mit ihrer Arbeit beginnen.

Ende des Jahres soll ein Zwischenergebnis vorliegen. Das erklärten die Ministerinnen Kristina Schröder (CDU, Familie), Annette Schavan (CDU, Bildung) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Justiz), nach der konstituierenden Sitzung am Freitag.

Das Thema Entschädigung für die Opfer wird nach Einschätzung von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger besonders schwierig werden. "Da wird es bestimmt spannende Auseinandersetzungen geben und unterschiedliche Interessen", sagte sie. Die erste Sitzung des Runden Tisches sei aber ermutigend gewesen. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, sagte, es müsse geprüft werden, ob Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten verlängert werden müssten.

Schröder sagte, es würden Selbstverpflichtungen für Institutionen diskutiert, in denen eine besondere Nähe zwischen Erwachsenen und Kindern bestehe. Beispielsweise könne sexueller Missbrauch bereits in Bewerbungsgesprächen thematisiert werden. Man wisse, dass dies potenzielle Täter abschrecken könne. Staatliche Förderungen könnten dann an diese Selbstverpflichtungen gebunden sein. Gleichzeitig müsse die Ausbildung in sozialen Berufen beleuchtet und gegebenenfalls geändert werden. Sie sprach sich auch für die Einführung erweiterter Führungszeugnisse aus.

Neben den bereits bekannten Arbeitsgruppen mit den Themen Prävention und juristische Konsequenzen wird eine dritte Untergruppe des Runden Tisches eingerichtet. Sie beschäftigt sich mit dem Thema Forschung und Lehre. Ministerin Schavan erklärte, es solle untersucht werden, ob das Thema sexueller Missbrauch in der Ausbildung von Ärzten und Lehrern stärker verankert werden müsse.

Der Runde Tisch wird von Schröder, Leutheusser-Schnarrenberger und Bildungsministerin Annette Schavan geleitet. Es nehmen Vertreter vieler gesellschaftlicher Gruppen teil, von Kirchen und Schulen bis hin zu Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt. Einige Opferverbände kritisierten jedoch, dass sie nicht ausreichend repräsentiert seien.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

2 Kommentare

 / 
  • SV
    Siegfried Vetter

    Mein Vorschlag:

    Im Bund oder in jedem Bundesland

    (unter Berücksichtigung der Kulturhoheit der Länder)

    wird das Amt des Schulbeauftragten geschaffen.

    Das Nähere regelt ein Gesetz über den Schulbeauftragten.

     

    Regelungen:

    Jeder Schüler erhält beim Eintritt in eine Schule (öffentliche, private, Heim usw.)

    eine entspr. Broschüre mit Anschrift und T.Nr. des Amtes.

    Jeder Schüler ist berechtigt, sich direkt, schriftlich oder mündlich, an das Amt zu wenden.

    Vertraulichkeit wird grundsätzlich gewährt.

    Der Schüler darf dafür schulisch nicht gemaßregelt oder benachteiligt werden.

     

    Das Amt soll auf eigene Initiative immer dann tätig werden, wenn ihm Umstände bekannt werden, die auf Verletzung der Grund- und Menschenrechte der Schüler schließen lassen.

    Zu den Rechten des Amts gehört, dass es jede Schule und jedes Heim ohne Anmeldung besuchen darf, Auskunft und Akteneinsicht fordern kann und dass es, außer gegenüber dem Landtag, nicht weisungsgebunden ist.

     

    Von den Schulen und Schulbehörden müssen Stellungnahmen erbeten werden.

    Das Ergebnis wird dem Schüler mitgeteilt.

    Abhilfemaßnahmen müssen von den Schulen und Schulbehörden ergriffen werden.

     

    Das Amt hat jährlich dem Landtag schriftlich einen Bericht über seine Arbeit zu liefern.

    Der Schulbeauftragte darf kein anderes Amt bekleiden und keinen anderen Beruf ausüben.

    Er wird vom Landtag auf 5 Jahre gewählt.

     

    Ansonsten soll das Schulbeauftragtengesetz

    analog zum Wehrbeauftragtengesetz gestaltet sein.

  • W
    wolfgang

    Warum ausgerechnet die Entschädigung ein Problem ist? Da gibt es noch Leute, die warten schon auf den nächsten Runden Tisch zum Thema Mißbrauch der Psychiatrie zur Folter und zum Zerstören von Leben. Da werden dann die Evangelischen voll auf ihre Kosten kommen. Also ich persönlich erwarte, daß mindestens 300 Mill. Euro im Haushalt dafür vorgehalten werden. Pro Bundesland! Da sollen sich doch die mißbrauchten Schüler nicht benachteiligt fühlen. Ich finde, dieser Staat und diese Kirchen sollten für jede geduldete Missetat bluten, bis alle Beamten und Politiker in Unterhosen zur Arbeit kommen. Meine Wut ist grenzenlos!