Ministerium legt Bußgeld-Nutzung offen: Wem die Strafen nützen
Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage: So mancher Niedersachse musste auch in diesem Jahr an eines der Gerichte im Lande entsprechende Zahlungen überweisen. Was mit diesem Geld passiert, ist ab sofort öffentlich einsehbar. Das Justizministerium in Hannover veröffentlicht im Internet eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die davon profitieren.
Die Spanne der Begünstigten reicht von der Aktion „Hilfe für Litauen“ der Auricher katholischen Kirchengemeinde St. Ludgerus mit 150 Euro bis hin zur Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Oldenburg mit 477.695 Euro. Unter den Einrichtungen sind aber auch sehr lokale Institutionen wie die Bückeburger Volkstanz- und Trachtengruppe Röcke (200 Euro). Insgesamt haben 14 Gerichte und elf Staatsanwaltschaften Geldauflagen in Höhe von 5,8 Millionen Euro derartigen Einrichtungen zugewiesen. (dpa)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen