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Ministerium legt Bußgeld-Nutzung offenWem die Strafen nützen

Foto: Bußgeldanbahnerfoto: dpa

Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage: So mancher Niedersachse musste auch in diesem Jahr an eines der Gerichte im Lande entsprechende Zahlungen überweisen. Was mit diesem Geld passiert, ist ab sofort öffentlich einsehbar. Das Justizministerium in Hannover veröffentlicht im Internet eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die davon profitieren.

Die Spanne der Begünstigten reicht von der Aktion „Hilfe für Litauen“ der Auricher katholischen Kirchengemeinde St. Ludgerus mit 150 Euro bis hin zur Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Oldenburg mit 477.695 Euro. Unter den Einrichtungen sind aber auch sehr lokale Institutionen wie die Bückeburger Volkstanz- und Trachtengruppe Röcke (200 Euro). Insgesamt haben 14 Gerichte und elf Staatsanwaltschaften Geldauflagen in Höhe von 5,8 Millionen Euro derartigen Einrichtungen zugewiesen. (dpa)

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