: Mini-Schutz für religiös Verfolgte
BERLIN taz ■ Im Prinzip ja, aber in diesem Fall nicht: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass sich von der Abschiebung bedrohte Asylbewerber auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen können, wenn ihnen „besonders schwerwiegende Eingriffe in die Religionsfreiheit“ drohen. Bisher wurde ein Abschiebungsschutz nur „in Fällen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ gewährt. Das Gericht stellte nun klar, dass ein Schutz auch „in Betracht kommt“, wenn andere Menschenrechtsgarantien „in ihrem Kern bedroht“ sind. In dem konkreten Fall von zwei Pakistanis, die gegen ihre Abschiebung geklagt hatten, sei diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben. Nach Ansicht des Gerichts ist das so genannte „religiöse Existenzminimum“ für die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft „in Pakistan noch gewahrt“. LKW
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen