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Mini-Schutz für religiös Verfolgte

BERLIN taz ■ Im Prinzip ja, aber in diesem Fall nicht: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass sich von der Abschiebung bedrohte Asylbewerber auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen können, wenn ihnen „besonders schwerwiegende Eingriffe in die Religionsfreiheit“ drohen. Bisher wurde ein Abschiebungsschutz nur „in Fällen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ gewährt. Das Gericht stellte nun klar, dass ein Schutz auch „in Betracht kommt“, wenn andere Menschenrechtsgarantien „in ihrem Kern bedroht“ sind. In dem konkreten Fall von zwei Pakistanis, die gegen ihre Abschiebung geklagt hatten, sei diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben. Nach Ansicht des Gerichts ist das so genannte „religiöse Existenzminimum“ für die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft „in Pakistan noch gewahrt“. LKW

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