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■ MediaBazaarMillionenprozeß

Frankfurt (AP) – Auf der Suche nach zusätzlichen Gebühreneinnahmen mußte der Hessische Rundfunk soeben eine Niederlage hinnehmen: Er darf für Lautsprecher in Hotelbadezimmern keine zusätzliche Radiogebühr verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom Mittwoch hervor. In dem bundesweiten Musterprozeß hat das „Sheraton“-Hotel am Flughafen gegen den HR geklagt. Der Sender forderte wegen der Boxen im Bad rückwirkend für sechs Jahre knapp 150.000 Mark Gebühren. Sheraton-Anwalt Hans-Jürgen Otto erklärte, die Richter hätten sich der Auffassung anschlossen, daß Empfangsgerät im Schlafzimmer und Boxen im Bad eine Einheit bilden. Der HR hingegen sah wegen der räumlichen Trennung in der Anlage zwei Geräte, weshalb auch zwei Gebühren fällig würden. Sollte dem HR in der Berufung doch noch Recht gegeben werden, kämen auf die bundesdeutschen Hotels zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens zehn Millionen Mark zu.

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