in kürze ÜBERLANGE VERFAHREN : Milderung der Strafe
Bei überlangen Strafverfahren können die Gerichte zur Milderung der Strafe oder zur Einstellung des Prozesses verpflichtet sein, so das BVerfG. Es gab damit drei Straftätern Recht, die in zwei Fällen sechs Jahre, in einem sogar neun Jahre auf ein Urteil hatten warten müssen. (dpa)