■ Mietpreis Ost: Bindung bleibt bindend
Karlsruhe (dpa) – Die Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern ist verfassungsgemäß. Die Vermieter seien weder durch das ursprüngliche Festhalten an der Preisbindung nach der deutschen Einheit noch durch ihre nur schrittweise Lockerung in ihrem Eigentumsrecht verletzt, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde einer ehemaligen DDR-Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft zurückgewiesen, die über fast 4.500 Wohnungen verfügt. Die Genossenschaft hatte sich gegen die bindenden Mietpreisvorschriften mit der Begründung gewandt, der gesetzlich zulässige Mietzins reiche nicht einmal zur Deckung der Kosten.
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