Miethai & Co.: Nebenkosten
■ Belege unbedingt prüfen Von Achim Woens
Nicht selten fragt sich Mensch beim Blick auf die neue Nebenkostenabrechnung, ob all die verschiedenen Positionen eigentlich auf die MieterInnen abgewälzt werden können. Denn ein Vermieter nutzt oft die Gelegenheit, Kosten auf die MieterInnen umzulegen, die er eigentlich selbst zu tragen hätte. Zweifel an Abrechnungen sind daher oft berechtigt.
Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der zugrunde liegenden Rechnungen beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Um die Rechnungen einzusehen, kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (zum Beispiel von Mieter helfen Mietern) beauftragt werden. Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen. Nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen.
Wohnt ein Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen.
Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Oft wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vemieter das Geld der MieterInnen ausgibt. Der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma macht oft deutlich, daß diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten. Solange die Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig.
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