Miethai & Co.: Geduld?
Nebenkostenabrechnung ■ Von Achim Woens
Viele Vermieter lassen aus oft unerfindlichen Gründen lange auf die Abrechnung warten. Dabei ist meist nicht ersichtlich, warum die Erstellung so lange dauert. Denn in der Regel ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Auch wenn das einen, wenn auch geringen, Zinsvorteil für die MieterInnen mit sich bringt, ist die damit verbundene Ungewißheit doch ärgerlich. Denn bis Ende Dezem-ber 1998 muß die Nebenkostenabrechnung über das Kalenderjahr 1997 zugestellt sein.
Das Warten darauf kann frau/man allerdings verkürzen. Denn mit Eintritt der Abrechnungshilfe (Beginn des 13. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode) gibt es ein Druckmittel. Liegt beispielsweise die Abrechnung über das Kalenderjahr 1997 Anfang Januar 1999 noch nicht vor, können die Vorauszahlungsbeträge sofort einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings müssen diese Beträge bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden. Für viele Vermieter ist dies eine deutliche Erinnerung, die Abrechnung nun endlich zu erstellen. Wenn beweisbar ist, daß der Vermieter die Abrechnung schon vor Eintritt der Abrechnungsreife erstellen konnte (wenn beispielsweise NachbarInnen bereits eine Abrechnung bekommen haben), so kann auch entsprechend früher Druck ausgeübt werden.
Neben oder besser zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn dieser dafür bekannt ist, daß eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung (Einschreiben/Rückschein) erfolgen und eventuell die Mietzahlung um die Vorauszahlungsbeträge gekürzt sein.
Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, daß der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzenbleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.
Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern,
Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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