Miethai & Co: Schlüssig
Was tun mit Schlüsseln beim Auszug? ■ Von Dirk Dohr
Wie vorige Woche erläutert wurde, sind bei Mietvertragsende alle bei Vertragsbeginn ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben. Hat der Mieter während der Mietzeit auf eigene Kosten weitere Schlüssel angefertigt, hat der Mieter die Wahl, ob er diese ebenfalls an den Vermieter herausgibt oder ob er diese, möglichst in Anwesenheit eines Zeugen unbrauchbar macht und vernichtet. Selbst wenn der Vermieter gegen Kostenerstattung die Herausgabe dieser nachgemachten Schlüssel verlangt, hat der Mieter die freie Wahl, ob er dieser Bitte nachkommt oder nicht.
Kommt es zu keinem Übergabetermin, muss der Mieter trotzdem die Schlüssel umgehend an den Vermieter zurückreichen. Der Mieter darf sich nur dann an den Hausmeister wenden oder gar die Schlüssel in dem Hausmeisterbriefkasten deponieren, wenn der Hausmeister zur Entgegennahme der Schlüssel zuvor vom Vermieter ausdrücklich ermächtigt wurde (KG Berlin, GE 2001, S. 1059).
Ergibt sich bei der Schlüsselrückgabe, dass der Mieter nicht mehr im Besitz aller Schlüssel ist, da er zwischenzeitlich einen oder mehrere der Schlüssel verloren hat, ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses zu verlangen. Im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, dass ein Missbrauch durch den verloren gegangenen Schlüssel nicht möglich ist, weil zum Beispiel der Schlüsselbund ohne Hinweis auf Namen und Adressen nicht im Umkreis der Mietwohnung verloren wurde, so dass ein Missbrauch durch Dritte nur als theoretische Möglichkeit in Betracht kommt.
Dann muss nicht das ganze Schloss getauscht werden, es reicht dann auf Kosten des Mieters das Nachmachen der verloren gegangenen Schlüssel. Das dies der Fall ist, muss der Mieter jedoch notfalls darlegen und beweisen können. Die Anforderungen an einen derartigen Beweis sind höher zu stellen, falls sich an dem verloren gegangenen Schlüsselbund auch Schlüssel befanden, die den Zutritt zu Räumen anderer Mieter ermöglicht hatten.
Das Hamburger Fundbüro bietet unter HYPERLINK http://www.hamburg.de an, online nach verloren gegangenen Schlüsseln zu suchen.
Hinweis: Dirk Dohr ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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