Mieterschutz: Mehr Mieter können langfristig planen
Der Senat weitet den siebenjährigen Kündigungsschutz aus. Der Mieterverein hatte gefordert, die Sperrfrist auf zehn Jahre zu verlängern.
Mieter sind künftig in jedem zweiten der zwölf Berliner Bezirke vor einer Kündigung geschützt, wenn aus ihrer Miet- eine Eigentumswohnung wird. Der Senat verlängerte am Dienstag eine Verordnung, die Ende August ausgelaufen wäre. Bislang galt diese Regelung nur in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg. Künftig betrifft sie auch Mitte und Steglitz-Zehlendorf.
Der Verordnung zufolge darf ein neuer Eigentümer nach der Umwandlung den Mietern sieben Jahre lang nicht kündigen. Ganz schutzlos sind aber auch die Mieter in den anderen Bezirken nicht: Für sie gelten drei Jahre, die das Bundesrecht vorsieht.
Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins, hatte mehr gefordert: "Wir wollten, dass die Sperrfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird." Die müsste zudem wegen der angespannten Wohnungssituation außer in Reinickendorf, Spandau und Marzahn-Hellersdorf in allen Bezirken gelten und nicht nur in sechs. Die Linkspartei, die sich für verlängerten Schutz und räumliche Erweiterung eingesetzt hatte, feierte die Verordnung als Erfolg: "Unserer Forderung wurde damit Rechnung getragen."
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