: Mieterhöhung Ostdeutschland
Bei welcher Wohnung darf zum 1. August die Miete um 15 Prozent erhöht werden? Fragen sie unseren Bundesbauminister – der weiß Bescheid. Klaus Töpfer (CDU) sieht keine flächendeckenden Mieterhöhungen in Ostdeutschland. Allein mehr als 30 Prozent der Mieterhaushalte seien nicht mit einem Bad oder einer Zentralheizung ausgestattet und könnten daher nicht mit dem vollen Mietsprung belastet werden. Nach Meinung des Mieterbundes darf bei einem Drittel der Wohnungen die Miete überhaupt nicht erhöht werden. Bund und Länder wollen nun Mieter und Vermieter über das neue Mietrecht informieren. taz/ Foto: Rolf Zöllner
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