piwik no script img

■ Mieten/Abstand10.000 DM sittenwidrig

Frankfurt/Main (dpa) – Die Forderung eines Vormieters nach einer Abstandssumme von rund 10.000 Mark vom Nachmieter für eine Wohnung mit 1.800 Mark Monatsmiete ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt sittenwidrig. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hat der 9. Zivilsenat des Gerichts eine entsprechende Klage abgewiesen. Das Gericht stellte fest, daß eine angemessene Abstandszahlung die Hälfte der „ortsüblichen Maklercourtage“ nicht überschreiten dürfe. Der Vormieter hätte demnach etwa 2.000 Mark verlangen können. (Az.: 9 U 48/92)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen