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Miete später zahlen

■ Gerichtsurteil: „Klauselkombination" unwirksam

Berlin (taz) — Hunderttausende von Mietern können künftig ihre Miete erst am Ende des Monats zahlen. Nach einem seit Februar dieses Jahres rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes München ist das der Fall, wenn Mietverträge eine sogenannte „Klauselkombination“ enthalten. Zum einen muß im Vertrag die Klausel stehen, daß die Miete im voraus zu zahlen sei — was fast immer der Fall ist. Zum anderen muß es eine sogenannte Aufrechnungsklausel geben, die es Mietern erschwert, einen Mietminderungsanspruch wegen Wohnungsmängeln durchzusetzen.

So eine Klausel wäre etwa, daß der Mieter eine Mietminderung wegen Mängeln nur dann vornehmen darf, wenn das „unbestritten“ und „rechtskräftig festgestellt“ ist. „Wenn Sie Ihre Miete erst dann mindern dürfen, wenn das durch alle Instanzen gegangen ist, dauert das Jahre“, sagte der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropetz, zur taz. Diese Kombination von Vorauszahlungsklausel und Aufrechungsklausel habe das OLG München deshalb für unwirksam erklärt. Damit trete der entsprechende Paragraph des Bundesgesetzbuches in Kraft, und der besage, daß die Miete am Ende des Monats zu zahlen sei.

Das Urteil des OLG München hat zwar nur für den betreffenden Fall unmittelbare Rechtskraft, solche Urteile seien jedoch immmer „wichtige Orientierungspunkte für andere Gerichte“, so Ropetz. Ein Mieter, der unter Berufung darauf seine Miete erst am Ende des Monats zahlen wolle, solle jedoch vorher unbedingt eine Rechtsberatung aufsuchen. Der Generalsekretär des Haus- und Grundbesitzerverbandes, Volker Gierth, sagte, die Kombination dieser beiden Klauseln sei in Mietverträgen sehr selten, deshalb habe das Urteil nur für wenige Mieter Bedeutung. Äußerungen Gierths, Mieter, die seit Jahren ihre Miete am Anfang des Monats zahlten, hätten dies akzeptiert und müßten dies in jedem Fall weiterhin tun, bezeichnete Ropetz als „Blödsinn“. esch

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