Michael-Jackson-Fans strengen Klage an: Sie sind untröstlich
Eine Doku kratzt am Andenken des King of Pop. „Leaving Neverland“ ist in Frankreich nun Thema vor Gericht – Fans wollen Schadenersatz.
Sie wollen den guten Ruf ihres Idols wiederherstellen: Drei Michael-Jackson-Fangruppen sind am Donnerstag im französischen Orléans vor Gericht gezogen, nachdem die Dokumentation „Leaving Neverland“ den Sänger der Pädophilie bezichtigt hatte. Die Vorwürfe brachten das Denkmal des King of Pop ins Wanken – des Roi de la Pop, wie ihn die Fangemeinschaft „MJ Street“ nennt.
„MJ Street“ ist eine der Gruppen, die das Verfahren gegen Wade Robson und James Safechuck angestrebt haben. Die beiden Männer schildern in dem Dokumentationsfilm „Leaving Neverland“ detailliert, wie sie in ihrer Kindheit von Michael Jackson vergewaltigt wurden. Für die Fanclubs sind diese Schilderungen haltlos, vielmehr werfen sie den mutmaßlichen Betroffenen vor, das Erbe ihres Idols zu diffamieren.
Die Fanclubs wollen erreichen, dass die Pädophilie-Vorwürfe gegen Jackson fallengelassen werden, sagte der Anwalt der Kläger*innen, Emmanuel Ludot, der Nachrichtenagentur AFP.
Kritik an „Leaving Neverland“ des Regisseurs Dan Reed gab es von vielen Seiten. Der vierstündige Film, den der Privatsender HBO in den USA Anfang März ausstrahlte, ist keine Dokumentation im journalistischen Sinne. Denn Gegenstimmen zu den krassen Schilderungen der beiden Protagonisten fehlen in dem Zweiteiler. Tatsächlich wurde Michael Jackson im Juni 2005 vom Vorwuf des Kindesmissbrauchs von einem Gericht in Santa Maria, Kalifornien freigesprochen.
Dennoch hat die Ausstrahlung des Films dazu geführt, dass in mehreren Ländern keine Stücke Jacksons mehr im Radio gespielt werden – darunter in Kanada, Australien und Neuseeland.
Die Toten und das Zivilrecht
„Manche Fans sind nach dem Tod des Sängers in eine Depression verfallen“, sagte Anwalt Ludot in einem Interview mit dem Sender La Chaîne Info (LCI). Bei Gericht wollte er dies demnach auch mit psychologischen Gutachten belegen. Der Tod Michael Jacksons sei für viele Fans wie der Verlust eines guten Freundes gewesen.
Ludot betonte, dass es seinen Mandant*innen nicht um Geld gehe. Die Klage laute zwar auf Schadenersatz, von beiden Protagonisten wollten die Fanclubs aber nur einen Euro. Es gehe vielmehr um eine symbolische Entscheidung.
Ludot gab sich siegessicher: „In Frankreich ist das Andenken an die Toten zivilrechtlich geschützt“, sagte der Anwalt gegenüber LCI.
Bereits 2012 machten Frankreichs Michael-Jackson-Fans Schlagzeilen. Wegen des seelischen Schadens, den sie laut eigener Ansicht nach dem Tod des Popstars erlitten hätten, verlangten sie einen Schadensersatz von Jacksons Arzt, Conrad Murray. Murray wurde in Zusammenhang mit dem Tod des Popstars im Jahr 2011 wegen fahrlässiger Tötung zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.
Auch damals war es Ludot, der die Fangruppen vertrat; auch damals zogen diese vor das Landgericht Orléans – das den Fans Recht gab. Murray wurde zur Zahlung von einem symbolischen Euro verurteilt.
Für Ludot ist klar: „Das Andenken und die emotionale Verbundenheit der Fans mit Michael Jackson sind heute juristisch etabliert.“ Die Urteilsverkündung wird nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP am 9. Oktober erwartet. Dann wird feststehen, ob der Ruf des Roi de la Pop perdu ist.
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