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Archiv-Artikel

Merkel für freie Entscheidung bei Embryonen-Gentests

ETHIK Bei PID-Gesetz soll kein Fraktionszwang gelten. FDP gegen Verbot der Diagnostik bei Embryonen

Die Kanzlerin habe hohen Respekt vor anderen Meinungen

BELRIN epd/dapd | In der Debatte um den Embryonenschutz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten in den Vordergrund gestellt. Es werde keine Regierungsvorlage, sondern eine Entscheidung „aus der Mitte des Parlaments heraus“ geben, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Bei diesem schwierigen Thema habe die Kanzlerin hohen Respekt vor anderen Ansichten. Wie in der Debatte um Patientenverfügungen sei die Haltung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Gewissensentscheidung, bei der kein Fraktionszwang herrschen sollte.

Am Wochenende hatte Merkel noch ein Verbot der PID gefordert. Die FDP ist gegen ein solches Verbot. Am 27. Oktober wollen die Koalitionsspitzen über das Thema beraten.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte am Montag: „Wenn dadurch Kinderwünsche erfüllt und gleichzeitig schwerste Gendefekte vor der Einpflanzung in die Gebärmutter verhindert werden können, dann ist das ethisch sinnvoll.“ Es wäre „inhuman“, einer Frau eine genetisch schwer belastete Eizelle einpflanzen zu müssen. Die Frage sei „in hohem Maße eine persönliche Gewissensentscheidung“, so Lindner. Deshalb sollte das Thema im Bundestages ohne Koalitions- und Fraktionsdisziplin entschieden werden.

SPD-Chef Sigmar Gabriel warnte vor überhasteten Entscheidungen. „Hier sind nicht schnelle Entscheidungen notwendig, sondern hier darf vor allen Dingen keine Grauzone entstehen, bei der Eltern, Kinder und Ärzte allein gelassen werden“, sagte er.

Linkspartei-Chef Klaus Ernst plädierte dafür, eine etwaige Abstimmung im Bundestag freizugeben. „Das ist keine Frage der Parteipolitik“, sagte er. Persönlich stehe er der PID allerdings „sehr kritisch“ gegenüber und habe große Probleme damit, dass Leben für „nicht lebenswert“ erklärt und ausgesondert werden dürfe.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen genetisch untersucht, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, bevor sie in den Mutterleib eingesetzt werden. Damit soll die Weitergabe von Erbkrankheiten verhindert werden. Mit der Diagnostik können aber auch das Geschlecht und weitere Merkmale von Embryonen festgestellt werden. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli das bisherige Verbot gekippt hatte.