Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan: Karimow lässt weiter foltern
Laut Human Rights Watch hat sich die Menschenrechtslage trotz Rechtsreformen weiter verschlechtert. Die Situation in Usbekistan sei mit Syrien vergleichbar.
BERLIN taz | Trotz der Einführung des "Habeas Corpus" hat sich die Menschenrechtslage in Usbekistan verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt der am Mittwoch in Berlin vorgestellte Bericht "Es gibt keine Zeugen mehr", von Human Rights Watch. Der Habeas Corpus ist eine der wichtigsten usbekischen Rechtsreformen der letzen Jahre, die die richterliche Anordnung vor einer Verhaftung zwingend macht.
"Usbekistan ist vergleichbar mit Syrien und Sudan", sagte der Europadirektor der Menschenrechtsorganisation Hugh Williamson bei der Vorstellung der Studie, die auf der Grundlage von über 100 Interviews Fälle von Folter und Vergewaltigungen der usbekischen Sicherheitsbehörden auflistet.
Bis zur Vorstellung des HRW-Berichts hatte das Auswärtige Amt (AA) die Einführung des Habeas Corpus als Fortschritt des Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan bezeichnet. Bei einer erneuten Anfrage der taz wiederholte die Sprecherin des AA diese Einschätzung nicht mehr.
Das usbekische Regime bleibt Partner des Westen. Die deutsche Bundeswehr nutzt für den Afghanistankrieg den Flughafen in Termes und die Nato das usbekische Schienennetz. Nach dem Massaker von Andischan am 13. Mai 2005, als der usbekische Präsident Islam Karimow einen Volksaufstand niederschlagen ließ und hunderte Menschen starben, belegte die EU das Land mit einem Waffenembargo und verhängte gegen hochrangige Beamte Einreiseverbote. Mithilfe der 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft beschlossenen Zentralasienstrategie und dem darin eingebetteten Menschenrechtsdialog reparierte Deutschland die Beziehungen zu Usbekistan. Taschkent schaffte die Todesstrafe ab, führte 2008 Rechtsreformen ein, zerstörte jedoch die Zivilgesellschaft.
Für HRW sind diese Reformen lediglich ein "PR-Trick" des usbekischen Regimes, doch die EU feierte diese als Erfolg und begründete damit 2009 die Abschaffung der Sanktionen.
Schon vor dem Massaker von Andischan hatte das Land ein Menschenrechtsproblem. Als 2002 zwei Häftlinge in einem usbekischen Gefängnis zu Tode gebrüht wurden, stellte der damalige UN-Menschenrechtsberichterstatter Theo von Boven fest, dass Folter in Usbekistan "systematisch" angewendet werde. Daran hat sich bis heute nichts geändert.