Menschenrechtler zum Fall Jalloh: "Selbsttötung ist nicht bewiesen"

Eine Menschenrechtsliga fordert neue Ermittlungen für die Wiederholung des Prozesses: Die Selbsttötung Oury Jallohs im Polizeigewahrsam sei eine "unbewiesene Grundannahme".

Flugblatt bei einer Demonstration für Oury Jalloh von 2006. Bild: dpa

HAMBURG apd | Nach der Anordnung eines neuen Prozesses zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam fordert eine Menschenrechtsorganisation neue Ermittlungen. Der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, sagte dem Spiegel, er tendiere zwar nicht zu der Mordtheorie von Angehörigen und Freunden Jallohs, "aber diesem Verdacht muss stärker als bisher nachgegangen werden".

Wegen "Lücken in der Beweisführung" hatte der Bundesgerichtshof am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Dessau für einen Polizeibeamten aufgehoben und den Fall an das Landgericht Magdeburg verwiesen (s. Kasten "Mehr zum Thema" unten).

Gössner sagte dem Nachrichtenmagazin zufolge, die "unbewiesene Grundannahme" einer Selbsttötung habe bislang "die Option verbaut, auch andere Ursachen für das Entstehen des Feuers zu prüfen". So seien verschiedene Indizien nicht hinreichend gewürdigt worden, die auf ein Verschulden Dritter hindeuten könnten, etwa der Nasenbruch und die Trommelfellverletzung Jallohs.

Auch der Dessauer Rechtsextremismus-Experte Marco Steckel fordert, die Rolle der Polizei neu zu bewerten. Dass Beamte an der Entstehung des Brandes in der Zelle beteiligt gewesen sein könnten, "stehe immer noch als Hypothese im Raum", wird er zitiert.

In dem neuen Prozess muss sich der Polizeibeamte Andreas S. verantworten, den die Dessauer Richter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen hatten. Polizisten hatten den 23-jährigen Jalloh aus Sierra Leone am 7. Januar 2005 in einer Ausnüchterungszelle an Händen und Füßen gefesselt und ans Bett fixiert. Trotzdem soll er mit einem Feuerzeug den Matratzenüberzug geöffnet und die Schaumstoffmatte angezündet haben.

Der Dienstgruppenleiter Andreas S. hielt das Signal des Rauchmelders nach eigener Aussage für einen Fehlalarm und schaltete es ab. Der BGH sah es als fraglich an, ob und wie es Jalloh möglich gewesen sein konnte, den Brand zu legen. Die Zweifel sprächen aber nicht zwingend dafür, dass der Brand von Dritten, also einem Polizisten, gelegt worden sei.

Einer der Verteidiger im Dessauer Prozess, Attila Teuchtler, warf dem Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, versuchte politische Einflussnahme auf die Justiz vor. Dieser hatte erklärt, nun gebe es die Chance zu einer vollständigen juristischen Aufarbeitung des Falls. Der Focus zitiert Teuchtler mit der Kritik: "Der Minister erweckt den Eindruck, damals sei unvollständig ermittelt, falsch ausgesagt oder etwas vertuscht worden. Das ist Unfug."

Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter des Dessauer Landgerichts, Manfred Steinhoff, kritisiert, es seien überwiegend Polizeibeamte gewesen, die mit widersprüchlichen Aussagen verhindert haben, dass die Wahrheit nicht gefunden werden konnte.

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