Menschenrechte in Georgien: Noch ein Schlag

Die Regierung will mit einem Gesetz eine staatliche Stelle stoppen, die sich um Rechtsverstöße kümmert. Ein Ziel ist auch, das Personal loszuwerden.

Kundgebung zur Unterstützung des Ex-Präsidenten Micheil Saakaschwili auf dem Freiheitsplatz

Kundgebung zur Unterstützung des Ex-Präsidenten Micheil Saakaschwili in Tbilisi, November 2021 Foto: David Mdzinarishvili/imago

BERLIN taz | Jahresendzeitstimmung bei Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­r*in­nen in der Südkaukasus-Republik Georgien: Die Regierungspartei „Georgischer Traum“ (KO) hat zu einem weiteren Schlag gegen demokratische Institutionen ausgeholt.

Quasi aus dem Nichts zog der KO in dieser Woche einen Gesetzentwurf aus der Tasche, der die „Staatliche Beobachtungsstelle“ zum Schutz von Menschenrechten in seiner bisherigen Form abschafft. Das Gremium hatte sich bislang um Fragen des Datenschutzes sowie um Untersuchungen bei schweren Rechtsverletzungen vonseiten der Behörden gekümmert.

An seine Stelle sollen nun zwei Agenturen treten, die im wesentlichen dieselben Aufgaben haben. Doch offensichtlich geht es bei dem Manöver um etwas anderes. Sollte der Gesetzentwurf durchs Parlament gehen, wären auch alle Mit­ar­bei­te­r*in­nen des Dienstes ihren Posten los.

Die Chefin der Beobachtungsstelle, Londa Toloraia, sieht hinter der „Umstrukturierung“, die in die Ferienzeit vieler internationaler Organisationen fällt, politische Motive. Es gehe hier nicht um eine Reform, sondern darum, die Institution wegen ihrer Unabhängigkeit zu bestrafen, wird sie von dem unabhängigen Nachrichtenportal oc-media.org zitiert.

Verschleppte Ermittlungen

In der Tat hat sich das Gremium seit seiner Gründung im November 2019 mit Vorfällen beschäftigt, die der Regierung unangenehm sein dürften. So machte es im vergangenen August einen Bericht über das von der orthodoxen Kirche geführte Kinderheim Ninotsminda öffentlich, der schwere Verletzungen von Kinderrechten, darunter eine mutmaßliche Vergewaltigung, auflistet. Ermittlungsverfahren werden verschleppt.

Im vergangenen Jahr stelle die Beobachtungsstelle fest, dass sich die Polizei einer Verletzung des Jugendstrafrechts schuldig gemacht hatte. Es ging um einen 15jährigen, der sich nach stundenlangen Verhören in Zusammenhang mit Schmierereien in einer Schule das Leben genommen hatte.

Besonderen Unmut bei der Regierung dürfte auch eine Stellungnahme zum Fall des früheren Staatschefs Michail Saakaschwili hervor gerufen haben. Am 1. Oktober war Saakaschwili in Georgien festgenommen worden. Am 7. Dezember 2021 kam die Stelle zu dem Ergebnis, dass Saakaschwili in Haft misshandelt worden sei. Eine Untersuchung zu Foltervorwürfen läuft noch.

Der KO hat es offenbar eilig. Die Parlamentsabstimmung über das Gesetz soll noch in dieser Woche stattfinden. Der Vize-­Ombudsmann Giorgi Burjanadze sagte dazu an die Regierung gerichtet: „Dieses ist ein klassisches Gesetz, das Menschenrechte verletzt. Mit dieser Entscheidung werden Sie in die Geschichtsbücher eingehen, aber das wird kein guter Teil der Geschichte sein.“

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