: Meinhof-Gehirn straffrei gelagert
BERLIN dpa/taz ■ Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren im Fall um den Verbleib des Gehirns von Ulrike Meinhof eingestellt. Meinhofs Tochter hatte dem früheren Direktor des Instituts für Hirnforschung an der Universität Tübingen, Jürgen Peiffer, wegen der Lagerung und Weitergabe des obduzierten Gehirns die Störung der Totenruhe vorgeworfen. Pfeiffer war 1976 Gutachter im Todesermittlungsverfahren Meinhof gewesen. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, sie habe das Verfahren „aus subjektiven Gründen“ eingestellt. Denn es gebe keine ausdrückliche Regelung über den Umgang mit Organen, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bei einer Obduktion entnommen wurden. Das Gehirn Ulrike Meinhofs war im Dezember 2002 beigesetzt worden.