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Mehr direkte Demokratie

betr.: Kölner Spendenskandal

Der aktuelle Skandal ist eine direkte Folge des restriktiven Bürgerentscheidrechts in NRW. Aus Angst vor Bürgerbegehren gegen Müllverbrennungsanlagen hatte der Landtag auf Drängen der SPD 1994 ein Verbot von Abstimmungen über abfall- und immissionsrechtliche Fragen in der Gemeindeordnung verankert (§ 26, Abs. 5, Satz 5, GO NW). Das von 50.000 Bürgern unterstützte Kölner Begehren wurde deshalb für unzulässig erklärt. Hätten die Bürger damals die Sache selbst in die Hand nehmen können, wäre der Stadt der aktuelle Spendenskandal wohl erspart geblieben.

Das Schicksal des Kölner Begehrens wurde bis Mitte 2001 von 74 weiteren Begehren geteilt. Damit ist jedes dritte Begehren durch den umfangreichen Themenausschlusskatalog zu Fall gebracht worden. […] Notwendig ist eine umfassende Demokratiereform für die Gemeinden in NRW, die den Bürgern mehr Mitbestimmungsrechte einräumt. THORSTEN STERK, Köln

Die Redaktion behält sich den Abdruck sowie das Kürzen von Briefen vor. Die erscheinenenden LeserInnenbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der taz wieder.

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