: Mehr Zugezogene dürfen wählen
KÖLN taz ■ Nach einer Änderung des Landeswahlrechts dürfen bei der Landtagswahl am 22. Mai erstmals auch Bürger wählen, die erst seit kurzer Zeit in Nordrhein-Westfalen leben. Wahlberechtigt sind nun alle Volljährigen, die bis zum 6. Mai ihren Wohnsitz im Bundesland haben. Zuvor musste man mindestens drei Monate in NRW gemeldet sein, bevor man an Wahlen teilnehmen durfte.
Bei den letzten Kommunalwahlen hatten sich nach Informationen von Landeswahlleiterin Helga Block viele Bürger über die alte Regelung beschwert, die sich um ihr Wahlrecht betrogen fühlten. Block bezeichnete die Rechtsänderung gestern als „wichtige Verbesserung der Möglichkeiten politischer Mitwirkung“. BEN