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Mehr Überwachung

■ Verfassungsschutz-Gesetz bald schärfer

Hannover – Das niedersächsische Kabinett hat gestern eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Mit der Streichung der sogenannten Aggressionsklausel soll nach Angaben der Staatskanzlei künftig eine Beobachtung der rechtsradikalen „Republikaner“ möglich werden. Das Oberlandesgericht (OVG) Lüneburg hatte eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz auf Grundlage des geltenden Gesetzes abgelehnt. Der Verfassungsschutz dürfe bisher nur dann planmäßig beobachten, wenn sich Verhaltensweisen „in aktiv kämpferischer, aggressiver Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ richteten, hieß es in der Staatskanzlei.

Mit dem Beschluß wird nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen „eines der Kernstücke rot-grüner Reformpolitik“ beseitigt. Die geplante Gesetzesänderung stelle eine erhebliche Ausweitung der geheimdienstlichen Kompetenzen dar, meinte Grünen-Fraktionsvize Jürgen Trittin. Er warf der Landesregierung vor, den Prozeß um die Beobachtung der „Republikaner“ vor dem OVG vorsätzlich verloren zu haben. Fristen des Gerichts seien vom Land versäumt worden. Mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes reihe sich Niedersachsen jetzt ein „in die Bonner Marschrichtung in der Sicherheitspolitik“, meinte Trittin. dpa

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