: Mehr Rechte bei Autobahnbau
LUXEMBURG afp ■ Über die Umweltauswirkungen großer Bau- und Verkehrsprojekte muss die Öffentlichkeit auch dann angemessen informiert werden, wenn das Vorhaben auf ein Gesetz zurückgeht. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Saar-Autobahn in Luxemburg (AZ: C 287/98). Anwohner, die für den Bau der Autobahn enteignet werden sollen, hatten geltend gemacht, sie seien über die Umweltauswirkungen des Projekts nicht ausreichend informiert worden. Nach europäischem Recht ist für Großprojekte im Normalfall eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, deren Ergebnisse veröffentlicht werden müssen. In Deutschland sind die „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ zur Beschleunigung des Verfahrens nicht über das übliche Planfeststellungsverfahren, sondern per Gesetz beschlossen worden.
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