: Medienticker
Der Privatsender Radio Hamburg wird beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Hörfunkrechten einlegen (taz vom 9. 11. 2005). Die Klage werde vom Fachbereich Hörfunk des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) unterstützt, sagte eine Sprecherin des Senders. Der BGH hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fußballvereine besondere Gebühren von Rundfunkanbietern verlangen dürfen, die im Radio Live-Berichte aus den Stadien senden. (epd)
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Verschmelzung der Kabelnetzbetreiber iesy (Hessen) und ish (NRW) mit Tele Columbus. Alle drei Unternehmen sollen künftig einer Holding, der Unity Media, gehören. An dieser werde der bisherige Tele-Columbus-Gesellschafter BC Partners, ein Finanzinvestor, 40 Prozent halten. Aus Sicht des Bundeskartellamts dürfte insbesondere die gestärkte Wettbewerbsstellung der Unity-Media-Netze im Vergleich zum marktbeherrschenden Unternehmen Kabel Deutschland (KDG) für die Freigabe gesprochen haben. (epd)