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MediaspreeEin Spreeufer für Kreuzberg

Der Bezirk will einen bis zu 20 Meter breiten, öffentlich zugänglichen Uferstreifen. Kritiker finden das unwürdig - ein Bürgerentscheid hatte 50 Meter gefordert.

Schon Ende des Jahres 2010 soll man in Kreuzberg entlang der Spree spazieren können. Das versprach Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) am Donnerstagabend auf der öffentlichen Vorstellung der Planungsleitlinien für den Bereich von der Schillingbrücke am Ostbahnhof in Richtung Oberbaumbrücke bis zur Köpenicker Straße 10a. Mit den Eigentümern des Behala-Areals habe man das Vorhaben bereits abgestimmt, sagte Schulz. Nun wolle man den Spediteur Zapf überzeugen, an einen neuen Standort umzusiedeln. Die Veranstalter von Spindler & Klatt, deren Gelände bisher an die Uferkante reicht, dürfen als Ausgleich für den Platz, den sie freimachen sollen, eine Plattform in die Spree legen. Auf dem alten Industriegebiet soll eine Mischung aus Wohnungen und Gewerbe entstehen. Die Planungsleitlinie soll die Grundlage für weitere Verhandlungen sein.

Viele der rund 50 Anwohner und Aktivisten, die sich die Pläne im Zirkus Cabuwazi anhören, zeigten sich enttäuscht. "Wir werden wieder vor vollendete Tatsachen gestellt", stellte Carsten Joost von der Initiative "Mediaspree versenken". Er warf dem Bezirk "vorauseilenden Gehorsam" gegenüber Senat und Investoren vor. Die Planungsleitlinien seien "für Friedrichshain-Kreuzberg unwürdig".

Schulz will mit den Plänen dem Bürgerentscheid aus dem vergangenen Jahr entgegenkommen. Im Juli 2008 hatten sich die große Mehrheit der Abstimmenden für einen 50 Meter breiten öffentlichen Uferstreifen ausgesprochen. Die Abstimmung war allerdings nicht verbindlich. Investoren drohten damit, den Bezirk auf Entschädigung zu verklagen, wenn ihre Rechte beeinträchtigt werden. Der Senat drohte damit, dem Bezirk das Verfahren zu entziehen, wenn er nicht alle Versprechen gegenüber den Investoren erfüllt. Der Bezirk setzte also auf Gespräche mit den Investoren. Ein 50 Meter breiter Uferstreifen habe sich auch an dieser Stelle als "nicht verhandelbar" herausgestellt, sagte der Schulz. Mit der neuen Leitlinie macht er deshalb einen Kompromissversuch: An einen 20 Meter breiten öffentlichen Uferweg soll sich eine mindestens 10 Meter breite Fläche anschließen, die privat ist, aber unbebaut. Großzügige "Spreefenster" sollen als Zugangswege und "visuelle Verbindung" von der Straße zur Spree reichen.

Allerdings lässt sich die angepeilte Breite des Wegs auf großen Abschnitten nicht umsetzen. Vom denkmalgeschützten Viktoria-Speicher und der ehemaligen Heeresbäckerei sind es gerade ein paar Meter bis zur Spreekante. Dort, räumte Schulz ein, würde der Uferweg enger.

"Wir werden uns mit kleinen Spreefenstern nicht zufrieden geben", so der Protest von Seiten eines "Spreepiraten", der für 2010 Protestaktionen und Hausbesetzungen ankündigte. Die in den Leitlinien festgelegte Art der Nutzung werde dem Geist des Bürgerentscheids, der sich auch gegen steigende Armut und Mieten richte, nicht gerecht: "Wo bleibt der Bezug auf das, was die Anwohner wollen? Wo bleiben Parks und Grünflächen?" Einige Aktivisten des Megaspree-Bündnisses haben schon Ideen, wie man gemeinsam Nutzungskonzepte entwickeln könnte: Spreeräume sollen in Pixel aufgeteilt und verkauft und auf einer Internetplattform Ideen für die Nutzung demokratisch entwickelt werden. Jedes Genossenschaftsmitglied kann mit einer Stimme über die Nutzung abstimmen. Der Haken ist nur: Auch hier müssen Senat und Eigentümer wieder mitmachen.

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2 Kommentare

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  • D
    denninger

    Na, ganz meine Rede, "H. Martin!"

    Der Mehrheitswille muss immer über allem stehen!

    Also, wir sehen uns dann bei den Volksabstimmungen über:

    Verbot von Moscheebauten

    Auflösung des EU-Vertrags

    Abschaffung des Asylrechts

    Aufhebung des Bleibe- und Duldungsrechts

    Abschiebung krimineller Ausländer

    ....

    (SCNR)

    PS: Die Demokratie "endet" nicht am Privateigentum. Eigentum wird durch Art. 14 GG geschützt und im 3. Buch BGB gesetzlich geregelt.

    Ich glaube nicht, dass Du das Sachenrecht (i.E. Besitz und Eigentum) begriffen hast.

    Vielleicht solltest Du Dir einmal Art. 14 Abs. 3 GG erläutern lassen.

  • HM
    H. Martin

    Das ist ein Webfehler der Demokratie: Sie endet am Privateigentum. Und das verdient Änderung. Eine demokratische Entscheidung sollte immer höher stehen als jede Investorenmeinung.