■ MediaBazaar: Lizenz für DSF
München (Reuter) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut die Lizenz für das Deutsche Sportfernsehen (DSF) außer Kraft gesetzt. Mit dem am Montag veröffentlichten Entschluß vom 17. April widersprach der VGH einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Februar, in der dem DSF erlaubt worden war, weiterhin bundesweit zu senden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg war 1993 gegen die bundesweite Lizenzerteilung der Bayerischen Landesmedienanstalt vorgegangen, weil sie das DSF dem Einflußbereich von Leo Kirch zugeordnet und Konzentrationsbedenken geltend gemacht hatte. Vermutlich wird die BLM erneut Verfassungsbeschwerde einlegen. Bis zur endgültigen Klärung sendet das DSF weiter.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen