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■ MauerschützenProzeß neu aufgerollt

Berlin (AP) – Der vierte Mauerschützenprozeß gegen einen ehemaligen DDR-Grenzposten wird seit Freitag vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hatte das im Juli 1992 gefällte Urteil gegen den heute 35jährigen Steffen Sch. wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Ein Zeuge war im ersten Hauptverfahren vereidigt worden. Nach der Strafprozeßordnung muß jedoch ein Zeuge, gegen den auch als Täter ermittelt wird, unvereidigt bleiben.

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