piwik no script img

■ MauerschützenProzeß neu aufgerollt

Berlin (AP) – Der vierte Mauerschützenprozeß gegen einen ehemaligen DDR-Grenzposten wird seit Freitag vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hatte das im Juli 1992 gefällte Urteil gegen den heute 35jährigen Steffen Sch. wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Ein Zeuge war im ersten Hauptverfahren vereidigt worden. Nach der Strafprozeßordnung muß jedoch ein Zeuge, gegen den auch als Täter ermittelt wird, unvereidigt bleiben.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen